Im diesem Lernpfad geht es um die wichtigsten Begriffe zum Thema Datenschutz wie um das Datengeheimnis, um den Begriff der informationellen Selbstbestimmung und um den Unterschied zwischen personenbezogenen Daten und besonderen Arten von personenbezogenen Daten.
Nachdem ich diesen Lernpfad durchgearbeitet habe
Sehen Sie sich zunächst folgenden Comic an:
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Auf welches Gesetz bzw. welchen Paragraphen bezieht sich Frau Klein?
Recherchieren Sie im Internet nach dem entsprechenden Gesetzestext und notieren Sie sich diesen.
Unsere Daten sind durch die informationelle Selbstbestimmung geschützt. Doch warum sind unsere Daten schützenswert? Werden Daten nicht schon seit längerem erhoben? Doch - aber es besteht ein großer Unterschied darüber, ob Daten z. B. in einer Kartei oder einer Datei erfasst werden. Karteien müssen von Hand sortiert werden, mit einer Datenbank hingegen können tausende von Datensätzen innerhalb von Sekunden sortiert, abgefragt und ausgewertet werden.
Was sich hinter dem Begriff der informationellen Selbstbestimmung verbirgt und wo die Grenzen der Selbstbestimmung sind, soll nachfolgendes Video zeigen.
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Gesetzliche Grundlage ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
§3 Absatz (1)
"Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person."
§3 Absatz (9)
"Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben."
Welche Daten denn nun personenbezogen sind, erfahren Sie im nachfolgenden Video:
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Um personenbezogene Daten handelt es sich immer dann, wenn diese direkt oder indirekt einer Person zugeordnet werden können. Die Angabe "Augenfarbe: grün" allein, ist noch keine personenbezogene Information: "Etwa 3 % der Weltbevölkerung haben die Augenfarbe grün".
Sobald jedoch die Augenfarbe grün beispielsweise auf der Karteikarte des Patienten Markus Schulz eingetragen ist, handelt es sich um eine personenbezogene Information. In diesem Fall der Klassiker: durch Namensnennung.
Im Umsatzbericht der Firma XY KG steht: "Die Filiale West weist aufgrund mangelnder Betreuung sehr schlechte Verkaufszahlen auf!" Die Tatsache, dass jede Filiale nur von einem Außendienstmitarbeiter betreut wird, lässt hier den Rückschluss auf die entsprechende Person - nennen wir sie Egon Müller - zu. Auch hier handelt es sich um ein personenbezogenes Datum.